RAK / Datenfelder
Körperschaften . Urheberwerke
Mitunter kommt es vor, dass nicht eine bestimmte Person, sondern eine Vereinigung/Körperschaft der Urheber eines Werkes ist. Hierzu gehören:
- Personenvereinigungen
- Organisationen
- Institutionen
- Unternehmen
- Veranstaltungen
- territoriale Einheiten (Gebietskörperschaften)
Eine Körperschaft wird im allgemeinen unter ihrem offiziellen Namen angesetzt. In einigen Fällen ist auch eine Abkürzung möglich:
Ansetzung.: Unesco
Verweisung.: United Nations Educational, Scientific, and Cultural Organization
Die GKD (Gemeinsame Körperschaftsdatei) der Deutschen Bibliothek enthält neben Ansetzungs- und Verweisungsformen von Körperschaftsnamen, die nach den "Regeln für die alphabetische Katalogisierung" (RAK-WB) erstellt worden sind, auch weitere Angaben zur Körperschaft sowie chronologische und hierarchische Verknüpfungen. Zurzeit enthält sie mehr als 915.000 Datensätze mit wachsender Tendenz.