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Köck, Michael F.:
Personale Struktur religiöser Erfahrung
: Komplementarität und Transzendenz bei Max Müller
/ Michael F. Köck
- Paderborn
: Schöningh,
2008.
- 274 S.
ISBN 978-3-506-76485-0 / 3-506-76485-3
kart. : ca. € 30,80
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Rezension:
"‚Personal strukturierte religiöse Erfahrung' mit den Mitteln einer speziellen philosophischen Tradition theoretisch zu erfassen" (Vorwort, 14) - darin besteht die Absicht der vorliegenden Studie von Michael F. Köck OSB, die im Jahr 2008 von der Paris-Lodron-Universität Salzburg als philosophische Habilitationsarbeit angenommen wurde. Die spezielle Tradition, die der Verfasser aufgreift, ist der Ansatz des Philosophen Max Müller (1906-1994); das Phänomen personal strukturierter religiöser Erfahrung begreift der Verfasser von den leitenden Prinzipien "Komplementarität" - verstanden als "steten Perspektivenwechsel" (25), der das "Ganze" in den Blick bekommt und versucht, "eine kognitive Dissonanz in eine kognitive Konsonanz zu verwandeln" (22) - und "Transzendenz" - als "Überstieg" (32) bezogen auf den Menschen, der als "Wesen des Überschreitens" (36) gesehen wird - her. Von daher kommt durch "Erfahrung" eine Evidenz zur Geltung, "die u. U. ‚revolutionär' gegen bisher Geltendes und Gültiges wirksam wird, umstürzenden Charakter haben kann" (49). Das Spezifische religiöser Erfahrung, so hebt der Verfasser nach einer Auseinandersetzung mit dem Begriff der "transzendentalen Erfahrung" als erstes Resümee hervor, besteht in einer "Ich-Du-Begegnung", also in einer "Begegnung mit einem ‚nahenden' und ‚sich entziehenden', d. h. personalen Wesen, das sich in Freiheit und Geschichtlichkeit - ohne dem Werden und Vergehen unterworfen zu sein - offenbart" (85).
"Person", so führt der Verfasser im ausführlichsten Teil dieser Studie aus, erweist sich als komplementäres Phänomen. Für die Konzeption einer personal strukturierten religiösen Erfahrung heißt das: Religiöse Erfahrung als "innerliches Geschehen" drängt zu einem "Werk" und fordert "zu einer je eigenen, unverwechselbaren und letztlich undelegierbaren existenziellen Antwort auf das Wort" (120) heraus. Eine "‚processio'-‚reditio'-Komplementarität" (121) kann somit als Grundmoment religiöser Erfahrung angesehen werden, und die Aussage "Person erfährt Person" (142) - als Gegenüber von Gott und Mensch, wobei "der Mensch freilich primär ein ‚endliches', Gott ein ‚unendliches' Wesen bleibt, trotz der in der so konzipierten religiösen Erfahrung geschilderten gewissen ‚Finitisierung' des Unendlichen bzw. ‚Infinitisierung' des Endlichen" (ebd.) - als "Urformel" (143) ebendieser religiösen Erfahrung. In Müllers Auseinandersetzung mit dem Verständnis von Erfahrung, Geschichte und Freiheit klingt stets die theologische Herkunft des Personbegriffs an: "Personal strukturierte religiöse Erfahrung ist in einem bestimmten Theoriekontext letztlich Begegnung zweier ‚Freiheiten', die beide im Selbstverständnis des christlichen homo religiosus ‚unergründlich' sind - ‚abyssus abyssum invocat', der ‚Abgrund', der Gott ist, ‚ruft' in der religiösen Erfahrung etwas dem ‚Abgrund' zu, als welcher der Mensch betrachtet werden kann […]" (169). Der letzte "Sinn" von Freiheit, so lautet die These des Verfasser, "besteht für Müller in der immer wieder thematisierten Befreiung, im ‚Heil' der über Freiheit verfügenden Person" (177). Diesen Zusammenhang von Geschichte, Person, Freiheit und Erfahrung erläutert Müller durch die Abrahamsgestalt als Paradigma religiöser Erfahrung. Der Verfasser bringt diesen biblischen Topos religionsphilosophisch auf den Punkt: "‚Geschichte' beginnt also dort, wo der Mensch mit einer Sinngestalt, die letztlich nur ihm zukommt und ihm von einem unendlichen Wesen zugesagt wird, konfrontiert wird und dieser Sinngestalt als dem zukünftigen ‚Heil' nachzustreben beginnt - sich nicht mit dem begnügt, was er im ‚Innersten' selber ist (‚unsterbliche Seele' oder ‚Geist')" (202). In einer Weiterführung dieses Konzepts religiöser Erfahrung durch Bezug auf das Non-Kontradiktionsprinzip - insbesondere in seiner "ontologischen Fassung" (218) bei Aristoteles ("Dass eines und dasselbe zugleich vorliegen und nicht vorliegen könne, das ist an demselben [Gegenstand] und in derselben Hinsicht unmöglich" [216]) - verweist der Verfasser auf die Möglichkeit, religiöse Erfahrung zum einen - durch die Differenzierung von Perspektiven ("Hinsichten") - als Freiheitserfahrung, zum anderen - durch die aristotelische Fokussierung auf das "zugleich" - als Geschichtserfahrung zu begreifen. Als Resultat hält der Verfasser fest: Religiöse Erfahrung darf "als ein Bezug des kontingenten Wesens Mensch zu einem absoluten, unendlichen Transzendenten gedeutet werden, das sich zu unterschiedlicher Zeit und unter verschiedener Perspektive je anders zeigen kann" (233). Als mögliche Kategorien religiöser Erfahrung benennt der Verfasser auf der Grundlage des Personverständnisses Max Müllers schließlich "Sinn des Lebens", "Phantasie" und "Werkerfahrung" und sieht darin auch den religionsphilosophischen Auftrag, das Phänomen personaler Begegnung nicht zu marginalisieren und "in einer gewissen ‚Wende zum Menschen' um dessen Menschsein zu ringen" (250).
Mit diesem Buch hat Michael Köck ein vergleichsweise unbekanntes Opus der (Religions-)Philosophie des 20. Jahrhunderts neu erschlossen und als eigenständigen Beitrag aus der "katholischen Heideggerschule" - so die nicht ganz unproblematische Bezeichnung des von Johann Baptist Lotz, Gustav Siewerth, Bernhard Welte, Karl Rahner u. a. initiierten Diskurses - gewürdigt. Die starke Bezugnahme dieses philosophischen Zugangs auf christlich-theologische Vorgaben ist zum einen aufschlussreich, zum anderen aber auch erklärungsbedürftig, weil - so eine erste Rückfrage - die spezifische Differenz zwischen Vernunft- und Glaubensdiskurs manchmal zu verschwimmen scheint; nicht von ungefähr stellt der Verfasser mit Blick auf eine Überlegung Müllers die "Frage, inwiefern hier ein offenbarungstheologisches Motiv mehr oder weniger erlaubterweise und ziemlich unvermittelt in philosophische Gedankengänge transponiert wird" (199f.). Der Verfasser nimmt diese Problematik wahr, wenn er festhält: "Müller selbst bestreitet die Existenz einer ‚reinen Theologie' wie die einer ‚reinen Philosophie', bekennt sich also gewissermaßen zu einem ‚unreinen Denken'" (235), löst sie aber auch nicht auf. Vielleicht hängt diese Unklarheit - und das ist eine zweite Rückfrage - mit der mehrmals geäußerten Option für eine "Überwindung der ‚Fremdheit'" (73, vgl. 122, 245-248) zusammen, die nur an einer Stelle hinterfragt wird, wenn als Voraussetzung des Personseins die Fähigkeit benannt wird, "den ‚Fremden' oder die ‚Fremde' heimzuholen, ins Eigene einzuladen, ohne ihn oder sie ins Eigene aufzulösen" (247)? - Bereits diese Fragen zeigen, dass die vorliegende Studie einen wertvollen Beitrag zum Verständnis einer personal und dialogisch konzipierten Religionsphilosophie darstellt, der in der gegenwärtigen Auseinandersetzung eine unverzichtbare Bedeutung zukommt.
*Theologisch-Praktische Quartalschrift* 1/2010 Franz Gmainer-Pranzl
Quelle: Theologisch-Praktische Quartalschrift
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