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Probst, Manfred:
Besessenheit, Zauberei und ihre Heilmittel : Dokumentation und Untersuchung von Exorzismushandbüchern des Girolamo Menghi (1523 - 1609) und des Maximilian von Eynatten (1574/75 - 1631) / Manfred Probst. Unter Mitarb. von Mark Reinhold ... - Münster : Aschendorff, 2008. - 302 S. - (Liturgiewissenschaftliche Quellen und Forschungen; Bd. 97)
      ISBN 978-3-402-04076-8 / 3-402-04076-X    kart. : ca. € 46,30

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Rezension:

"Schneisen in einen Dschungel, der zu weiten Teilen noch nicht begangen wurde" (X), so bezeichnet Probst die Ergebnisse seiner bisherigen Forschung über Exorzismushandbücher der frühen Neuzeit. Der "selbstständige liturgische Buchtyp" (237) sei weitgehend in Vergessenheit geraten und habe auch keine besondere Beachtung bei der Erforschung der Hexenverfolgung gefunden - wiewohl er "demselben weltanschaulichen Hintergrund [entstammt], der sehr weitgehende dämonische Einflussmöglichkeiten auf Mensch und Tier, ja selbst auf das Wetter vertrat" (IX). Eine ebenso unzweifelhafte Tatsache aber war die Möglichkeit der Rettung: Der Exorzist tritt als gewissermaßen legitimer Heiler und Magier auf und bedient sich u.U. gerade jener Praktiken, die bis heute die Vorstellung von Magie prägen: etwa, wenn Menghi die "Beschwörung des Feuers zur Verbrennung eines auf Papier gemalten Dämonenbildes" (beschriftet mit dem Namen des Dämons) als machtvollen und erstaunlich wirksamen Exorzismus zur Vertreibung unreiner Geister beschreibt (52ff.).

Probst geht es zuallererst um die Erschließung dreier exemplarischer Werke durch in weiten Teilen wörtliche Übersetzung, Zusammenfassung und knappe Kommentierung. Die Bereitstellung der Texte ist verdienstvoll und wird aufgrund vieler offener Fragen weitere Forschungen anregen. Insgesamt scheint die Drucklegung aber zu früh erfolgt zu sein, da wichtige und für eine gediegene Publikation unerlässliche Detailarbeit unterblieben ist.

Dies betrifft zum einen die Textgestalt: an mehreren Stellen fließen Edition, Paraphrase und Kommentar übergangslos ineinander (32, 46, 142f., 177f.); überhaupt hätte ein ansprechenderes Layout zur Übersichtlichkeit beigetragen. Befremdlich wirkt, wenn die von Menghi und Eynatten zitierten Autoritäten im Apparat mit kurzen "Porträts" (z. B.: Thomas von Aquin "integrierte die Philosophie des Aristoteles in die christliche Lehre und fasste die Theologie und Philosophie seiner Zeit zusammen." 17, Anm. 30) und fast durchwegs mit Verweis auf die einschlägigen LThK-Artikel vorgestellt werden. Dies bringt in der Sache nichts und darf beim anvisierten Leserkreis ohne weiteres vorausgesetzt werden. Wünschenswert wäre stattdessen ein genauer Nachweis der Zitate. Zu Autoren, über die ein Blick ins LThK nicht orientiert, finden sich dagegen überhaupt keine Erläuterungen: Paulus Ghirlandus (Grillandus), Archangelus Puteus, Galatinus (20f.) - das DThC bringt hier übrigens mehr; auch weniger gängiges wie "Jannes und Mambres" (46) hätte eher eine Bemerkung verdient als INRI (71, Anm. 58). Symptomatisch ist, wenn es zu dem von Menghi herangezogenen magister historiarum heißt, dieser "ließ sich nicht mit Sicherheit feststellen", gemeint sei vielleicht "Eusebius von Cäsarea" (13, Anm. 28): es handelt sich selbstverständlich um Petrus Comestor (hier ein - recht eigenwillig übersetztes - wörtliches Zitat aus der Historia Scholastica, MPL 198, 1435)! Beim Hl. Zeno(n) wird auf den Wüstenmönch verwiesen und eine Quelle vermutet, die Menghi "ausgeschöpft haben dürfte" (49, Anm. 46); zu fragen ist, ob nicht vielmehr (und naheliegender) an den regional stark verehrten Zeno von Verona zu denken ist, dessen Exorzismen (vgl. etwa MPL 11, 199ff.) auf den romanischen Bronzetüren des dortigen Domes augenfällig dargestellt sind - und Menghi wohl jedenfalls bekannt.

Mehr wünschte man über Menghi und Eynatten selbst (hier müsste es doch reiches, wenn auch unediertes Quellenmaterial geben) sowie über die Rezeption ihrer Schriften zu erfahren: mehrmals wird auf deren große Verbreitung hingewiesen, einiges auch zur Druckgeschichte angemerkt; die europäischen Bibliothekskataloge wurden aber offenbar nicht systematisch durchforstet, um mit einer Bestandsübersicht den Grundstein für zukünftige gründliche Provenienzforschungen zu legen. Erst durch diese kann - als eine formale Seite der Rezeption - der zeitgenössische Verbreitungsgrad ansatzweise aufgehellt werden.

Was Menghi betrifft, ist der Dschungel übrigens nicht ganz so unbegangen: nirgends aber findet sich ein Hinweis auf die Arbeiten von O'Neill (1984, mit Quellenmaterial für die alltägliche Verwendung seiner Schriften), Romeo (1990, mit einer Untersuchung der Verbreitung in rund 750 italienischen Bibliotheken), Volpato (1991), Gentilcore (1992), Maggi (2001) oder den von de Waardt (u.a.) herausgegebenen Sammelband ‚Dämonische Besessenheit' (2005).

Auch in den knappen Kommentaren, deren Referenzpunkt das Rituale Romanum (1614) bildet, stößt manches auf: wohl nur sehr bedingt lassen sich Formulierungen des Vorworts und der Widmung als echte Selbstaussagen Menghis (3f.) einstufen bzw. zur Charakterzeichnung (ebd.) heranziehen; Motive und Absichten Eynattens - namentlich die bewusste Frontstellung gegen Menghi - wird man in dieser Form nur mit Vorbehalt rekonstruieren können (155, 235f.); ebenso, ob Eynatten die "Speerspitze" einer kirchlichen Gruppierung "gewesen sein könnte", die den "pastoralen Umgang mit "Besessenen, Verzauberten und Hexen" vertreten habe (240). Wird sich die Annahme je erweisen lassen, das Manuale habe "auf die Anschauungen des einfachen Volkes bezüglich des Teufels-, Dämonen- und Hexenglaubens trotz aller guten Absicht […] verstärkend gewirkt" (234)? Und auch das Argument, "wenn schon ein gebildeter Theologe und Kirchenmann so weitgehende Wirkungsmöglichkeiten des Teufels und der Dämonen angenommen hat, wie muss es dann beim einfachen Volk gewesen sein?" (ebd.) ist nicht eben belastbar. Hier wäre übrigens auch einmal die erheblich verbreitete volkssprachliche Sensations- und Schauerliteratur systematisch zu untersuchen. Der Zusammenhang von Besessenheit und Hexenwahn ist, wie angedeutet wird, jedenfalls nicht auf die Formel zu bringen: ‚Besessene = (vermeintliche) Hexen'. Im Gegenteil: es sind Fälle dokumentiert, in denen Hexen als Besessene erkannt und behandelt wurden. Umgekehrt sind nicht selten Besessene (oft Kinder, vgl. das 1999 erschienene Buch von Hartwig Weber) der Grund gewesen, gegen Hexen vorzugehen. Sich diesen Zusammenhängen mit Blick auf Exorzismushandbücher (und liturgiewissenschaftlichen Fragestellungen) zuzuwenden, auch dazu schließlich regt Propsts Untersuchung an.

*Theologisch-Praktische Quartalschrift* 1/2010 Reinhard Kren

Quelle: Theologisch-Praktische Quartalschrift


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