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Büchereiförderung 2008

Förderungen des bm:ukk für Öffentliche Büchereien


Die für das Öffentliche Büchereiwesen zuständige Fachabteilung IV/4 des bm:ukk unterstützt Öffentliche Büchereien gemeinsam mit dem Büchereiverband Österreichs bei Ihren bibliothekarischen Anliegen.

Das bm:ukk fördert Aktivitäten von Öffentlichen Büchereien zur Leseförderung und Literaturvermittlung sowie die Anschaffung von Hardware, die Installation von Internetanschlüssen (bei mind. 8 Stunden Öffnungszeit pro Woche) und den Ausbau des Medienbestandes, insbesondere mit "Neuen Medien".
Keinesfalls gefördert werden können bauliche Maßnahmen und die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen!

Zur Erlangung einer Bundesförderung sind gewisse Voraussetzungen erforderlich:

Gefördert werden Öffentliche Büchereien, bei denen geprüfte Absolventinnen/Absolventen des Ausbildungslehrganges im Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang in Strobl für haupt- oder ehrenamtliche/nebenberufliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare bzw. derzeit in Ausbildung befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. (Es wird darauf hingewiesen, dass in Ausbildung befindliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die den ersten Teil regional als „Einführung in die Bibliothekspraxis“ absolviert haben, ihre Ausbildung innerhalb von maximal 5 Jahren im BIfEB in Strobl fortsetzen müssen, da danach dieser erste Teil nicht mehr anerkannt wird, die Ausbildung neu begonnen werden muss und damit die Voraussetzung für eine Förderung des bm:ukk nicht mehr gegeben ist !)

Für die Antragstellung ist ausschließlich das neue Formular des bm:ukk "Förderantrag" zu verwenden, dem das "Merkblatt für die Abrechnung von Förderungsmitteln" zur Information angeschlossen ist. Dem Antrag ist die Jahresmeldung 2007 Ihrer Bücherei beizulegen.

Diese Formulare können von der Homepage des Büchereiverbandes Österreichs (www.bvoe.at), des Österreichischen Bibliothekswerkes (www.biblio.at) bzw. des Büchereiservices des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (www.buecherei.at) heruntergeladen und ausgedruckt oder schriftlich angefordert werden bei

  • Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Referat IV/4a,
    1014 Wien, Minoritenplatz 5
  • Büchereiverband Österreichs,
    1070 Wien, Museumstraße 3/B/12
  • Österreichisches Bibliothekswerk,
    5020 Salzburg, Elisabethstraße 10
  • Büchereiservice des Österreichischen Gewerkschaftsbundes,
    1010 Wien, Rathausstrasse 21


Die vollständig ausgefüllten Formulare sind ausschließlich beim bm:ukk (Adresse siehe oben) bis spätestens 31. März 2008 einzureichen. Nach Prüfung des Antrages erfolgt eine schriftliche Verständigung.

Links zu den Formlaren:

 

 

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